Während die PKW-Neuzulassungen im März um bald 40% eingebrochen sind, haben sich im gleichen Zeitraum die Neuzulassungen bei rein elektrischen Fahrzeugen verdoppelt; bei Hybridfahrzeugen verdreifacht. Zeit, über eine oder mehrere Ladeboxen für die Firmenflotte nachzudenken.
Welche Ladeleistung ist sinnvoll?
Mit 11 kW (3 x 16 A) lässt sich ein leerer 75 kWh-Akku theoretisch in 7 Stunden vollständig laden – das reicht für „über Nacht“. Mit 22 kW (3 x 32 A) geht‘s doppelt so schnell. Aus der 16-A-Wechselstrom-Steckdose kommen in 7 h maximal 25 kWh, was ggf. für einen Hybrid reicht.
Wallbox mit Kabel – oder Wallbox mit Steckdose?
Flexibler ist, wer an der Wallbox eine Typ-2-Steckdose installiert hat – und kein Kabel. Denn erstens bringt das Auto das Kabel in aller Regel mit, zweitens ist der Anschluss am Auto bei jedem Fahrzeug wo anders und drittens verwenden nicht alle E-Autos den Typ-2-Ladestecker. Entsprechende Adapter vom Fahrzeug zur Typ-2-Steckdose sind kein Problem; vom fest an der Wallbox angeschlagenen Ladekabel zum Auto gibt es solche Lösungen nicht.
Auf welche Ausstattungsdetails sollte man achten?
Grundsätzlich sollte die Wallbox das Elektrofahrzeug sicher und einfach laden. Zudem sollte sich jede Ladestation individuell sperren/freigeben lassen. Zum einen am Gerät selbst, um Missbrauch zu vermeiden. Aber auch ein Fern-Ein- und Ausschalten ist sinnvoll, vor allem wenn mehrere Ladeboxen installiert werden sollen. Denn das vereinfacht ein zentrales Lastmanagement bzw. einen automatischen Lastabwurf bei Schief- oder Überlast. Eine Absicherung in der Wallbox hingegen ist ebenso verzichtbar, wie eine Lade-App: Die Fahrzeug-App weiß in aller Regel über den Fahrzeug- und Batteriezustand besser Bescheid.
Was braucht man an externer Absicherung?
Wie jede Leitung zu einem Verbraucher muss auch die Zuleitung zu einer Wallbox gegen Überlast abgesichert sein, entweder mit 3 x 16 A (11 kW) oder 3 x 32 A (22 kW). Für einen sicheren Betrieb mit allen in Europa zugelassenen Elektroautos ist zudem ein RCD Typ B erforderlich, der auch Gleichspannungs-Fehlerströme erkennt (früher auch allstromsensitiver FI genannt).
Muss die Installation eichrechtskonform sein?
Nur wenn der Ladestrom verbrauchsabhängig abgerechnet werden soll. Wird der Ladestrom kostenfrei abgegeben – oder gegen Monats- oder Jahrespauschalen –, dann ist das Eichrecht außen vor. Wer hingegen einmalige Ladevorgänge pauschal abrechnen will, muss sich an das Eichrecht halten.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Kölbl
Firma: Sedlbauer AG